Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Die Tanzschule – Beck & Fischwasser OG, Alemannenstraße 40b, 6830 Rankweil (im Folgenden „Anbieter“) und deren TänzerInnen. 
            
1.2.  Der Anbieter wird diese AGB auf der Website zum Abruf bereitstellen, da online Vertragsabschlüsse angeboten werden. 
       
       
2. Vertragsabschluss 
2.1.  Der Vertrag kommt zwischen dem Anbieter und dem/der TänzerIn durch Unterfertigung eines Vertrages oder Buchung eines Kurses oder Abonnements über die Website des Anbieters [www.die-tanzschule.at] („Online-Verträge“) zustande. Bei Online-Buchungen sind die Sonderbestimmungen des Punkt 7 dieser AGB zu beachten.

2.2.  Einzelvertragliche Regelungen im Tanzschulvertrag gehen diesen AGB vor.

2.3.  Dem/Der TänzerIn ist bei Vertragsabschluss eine Kopie des Vertrages zu übergeben. Bei Online-Verträgen wird der Vertrag an die vom/von der TänzerIn bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse zusammen mit der Buchungsbestätigung gesendet. 
        
      
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang 
3.1.  Der Anbieter bietet Tanzunterricht für verschiedene Tanzrichtungen und Altersgruppen an. Die angebotenen Leistungen können auf der Website des Anbieters eingesehen werden.

3.2.  Art und Umfang der Leistung richten sich nach dem zwischen dem Anbieter und dem/der TänzerIn abgeschlossenen Vertrag.

3.3.  Die Leistungen des Anbieters werden in den nachfolgenden Kategorien angeboten.
3.3.1.  Eine Kategorie stellen die Abonnements dar, welche TänzerInnen, berechtigt die vertraglich umfassten Leistungen während der Laufzeit des Abonnements in unbegrenztem Ausmaß gegen monatliche Beitragsleistungen in Anspruch zu nehmen (unlimited-Abo). Die Höhe des monatlichen Beitrags ist von der jeweiligen Laufzeit des Abonnements abhängig und richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Die Vertragslaufzeit und eine allfällige Mindestvertragslaufzeit des Abonnements ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und kann drei Monate oder ein Jahr betragen. 
                 
3.3.2.  Als weitere Kategorie werden Kurse oder Workshops angeboten. Der gebuchte Tanzkurs kann in dem im Voraus vertraglich festgelegten Ausmaß besucht werden. Die gebuchten Kurstage, -zeiten oder -orte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und sind von den TänzerInnen einzuhalten, sofern der Vertrag oder die individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter nicht ausdrücklich den Besuch eines parallellaufenden Kurses gestattet. 
                               
3.4.  Eine Übertragung des Vertrages auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
         
3.5.  Der Anbieter bietet neben Tanzeinheiten auch Bälle, Veranstaltungen, Tanzaufführungen und Privatunterricht an. Das diesbezügliche Angebot und die Konditionen gibt der Anbieter auf seiner Website bekannt. 
                 
3.6.  Der Anbieter sichert den TänzerInnen durch die Teilnahme an den Tanzeinheiten keinen bestimmten Lernerfolg zu, empfiehlt den TänzerInnen bei Kursen und Workshops eine wöchentliche Teilnahme, da die einzelnen Termine aufeinander aufbauen. 
                 
3.7.  Saalzuteilungen und TanzlehrerInnen können sich auch kurzfristig ändern.


4. Nutzung der Tanzschule 
4.1. Zutrittsgewährung 
4.1.1.  Der Zutritt zu den Tanzsälen und die Teilnahme an den Tanzeinheiten wird den TänzerInnen nur zu den von ihnen gebuchten Kurszeiten oder vom Abonnement umfassten Tanzeinheiten gestattet. 
                 
4.1.2.  Die TänzerInnen erhalten bei Vertragsabschluss eine Kundenkarte, welche auf Verlangen den TanzlehrerInnen oder vom Anbieter ermächtigten Personen vor der jeweiligen Tanzeinheit vorzuzeigen ist.

4.1.3.  Die Kundenkarte ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die TänzerInnen sind zur sorgfältigen Verwahrung der Kundenkarte verpflichtet. Ein Verlust oder die Beschädigung der Karte ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der Kundenkarte durch den/die TänzerIn ist für die Neuausstellung der Karte eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von EUR 30 zu entrichten. Die alte Kundenkarte verliert mit Ausstellung der neuen Karte ihre Gültigkeit. 
                 
4.1.4.  Die Mitnahme von Tieren in die Räumlichkeiten der Tanzschule ist nur nach Rücksprache möglich. 
              
4.2. Verhaltensregeln, Zutrittsverweigerung und Ausschluss 
4.2.1.  Unter erkennbaren Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln stehenden TänzerInnen kann der Zutritt zu den Tanzsälen und die Teilnahme an den Tanzeinheiten für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. 
                 
4.2.2.  Ton. und Videoaufnahmen (Handy) sind während des Kurses nicht gestattet. 
                 
4.2.3.  Die TänzerInnen haben unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen TänzerInnen oder tanzschulangehörigen Personen zu unterlassen. 
                 
4.2.4.  Erlernte Tänze, Choreografien oder Teile davon, dürfen weder entgeltlich noch unentgeltlich an dritte Personen oder Institutionen weitergegeben bzw. unterrichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Verstoß zur Anzeige gebracht werden. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt (Punkt 8.3.2. dieser AGB). 
                 
4.2.5.  Bei Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber TanzlehrerInnen oder anderen TänzerInnen, Sachbeschädigungen oder sonst groben Fehlverhalten in den Räumlichkeiten der Tanzschule können TänzerInnen von aus den Räumlichkeiten verwiesen werden und von weiteren Tanzeinheiten ausgeschlossen werden. Der geleistete Kursbeitrag wird in diesen Fällen nicht anteilig rückerstattet. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt (Punkt 8.3.2. dieser AGB). 
                 
4.2.6.  Bei Ausschluss eines/r Paartänzers/in bekommt der/die verbleibende TanzpartnerIn den Kursbeitrag anteilig für die noch nicht konsumierten Tanzeinheiten rückvergütet. Es besteht kein Anspruch auf eine/n ErsatztanzpartnerIn. Diese Regelung findet nur auf Paartänze Anwendung, wo eine gemeinsame Anmeldung für zwei Personen erfolgt ist. Auf Abonnements findet diese Regelung keine Anwendung.

4.3. Hygien evorsch riften
4.3.1.  Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Anbieters ist untersagt. Wasser in verschließbaren Flaschen darf – mit Ausnahme von Glasflaschen - während der Tanzeinheit konsumiert werden. 
                 
4.3.2.  Sämtliche Bereiche der Tanzschule sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. 
              
4.4. Kleidungsvorschriften 
4.4.1.  Die TänzerInnen werden ersucht, entsprechend der jeweiligen Tanzrichtung angemessene Kleidung und Schuhe zu tragen. Hinweise zur Bekleidung können dem jeweiligen Vertrag oder der Buchungsbestätigung entnommen werden. 
                 
4.4.2.  Bei Gesellschaftstänzen wird das Tragen von Ball- bzw. Anzugsschuhen und eleganter Freizeitkleidung empfohlen. Gesellschaftstänze sind sämtliche Tanzrichtungen, die von Paaren getanzt werden. 
                 
4.4.3.  Der Tanzsaal ist ausschließlich mit zum Tanzen geeignetem Schuhwerk zu betreten. Das dient der Vorbeugung von Verletzungen und Vermeidung von Beschädigungen des Parkettbodens. Untersagt ist das Tragen von Schuhen mit Metallabsätzen sowie sonstiger Schuhe mit unsauberer oder abfärbender Sohle. Ungeeignet sind zudem Flip-Flops oder andere Schuhe, die keinen ausreichenden Halt bieten. 
              
4.5. Sicherheitsvorschriften 
4.5.1 Um die Gefahr von Verletzungen der TänzerInnen und TanzlehrerInnen sowie Beschädigungen am Parkettboden zu reduzieren, ist die Mitnahme von Gläsern oder Glasflaschen auf die Tanzfläche nicht gestattet. 


5. Öffnungszeiten und Ferienzeiten 
5.1.  Die Büroöffnungszeiten der Tanzschule sind: Montag – Freitag: 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
                 
5.2.  Die jeweiligen Zeiten der Tanzeinheiten sind auf der Website einsehbar. Tanzeinheiten können auch außerhalb der Bürozeiten stattfinden. 
 
5.3. Das Büro der Tanzschule ist an den gesetzlichen Feiertagen sowie während der Tanzschulferien geschlossen. 


6. Preise und Zahlung 
6.1.  Alle Preisangaben verstehen sich inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind pro Person zu entrichten, sofern die Preisangabe bei Paartänzen nicht ausdrücklich zwei TänzerInnen umfasst. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

6.2.  Rabatte werden nur für den jeweiligen zeitlich begrenzten Aktionszeitraum gewährt.

6.3.  Kurse und Workshops sind vor erster Tanzeinheit in voller Höhe zu bezahlen. Mit der Bezahlung des gesamten Kursbeitrages entsteht der Anspruch auf Teilnahme am gebuchten Kurs. Ist die Überweisung am Tag der ersten Tanzeinheit beim Anbieter noch nicht eingegangen, hat der/die TänzerIn eine Überweisungsbestätigung an diesen vorzuweisen.

6.4.  Bei der Buchung von Abonnements wird der/die TänzerIn einen Abbuchungsauftrag unterfertigen. Der Anspruch auf Teilnahme an den Tanzeinheiten entsteht nur für 
den auf die Teilzahlung entfallenden Zeitraum.

6.5.  Gerät der/die TänzerIn mit der Zahlung in Verzug kann der Anbieter Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnen. Es können zudem Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 30,00 pro Mahnung geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Zahlungsrückstände notwendig und zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.

6.6.  Für Abonnements im Sinne des Punktes 3.3.1. und 3.3.2. ist der monatliche Beitrag wertgesichert. Die Wertbeständigkeit wird anhand des von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindexes 2020 oder ein an seine Stelle tretenden Index berechnet. Bezugsgröße ist die für einen Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Unberücksichtigt bleiben Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 %. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten sowohl nach oben als auch nach unten neu zu berechnen. Die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl bildet die Grundlage für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages sowie auch für die Berechnung des neuen Spielraums. Der neu errechnete Beitrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.


7. Sonderbestimmungen für Online-Verträge
7.1.  Der Tanzschulvertrag kann auch über die Website des Anbieters abgeschlossen werden. Durch das Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss der gewählten Leistung abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Anbieter per E-Mail zustande. In dieser E-Mail wird die Buchung ausdrücklich bestätigt. Eine automatisch generierte E-Mail, mit der nur der Erhalt des Angebots bestätigt wird, stellt keine Annahme des Angebots dar.

7.2.  Verbraucher können bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen binnen 14 Tagen nach Abgabe der Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist für den Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

7.3.  Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die TänzerIn den Anbieter (Die Tanzschule, Alemannenstr. 40b, 6830 Rankweil; info@die-tanzschule.at, +43 676 9700944) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB beigefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.

7.4.  Bei rechtzeitigem Widerruf vor Beginn der Leistungserbringung wird der Anbieter sämtliche in Bezug auf die widerrufene Leistung bereits erhaltene Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Anbieter eingegangen ist, zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches von dem/der TänzerIn bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden für die Rückzahlung keine Entgelte verrechnet.

7.5.  Hat der Anbieter aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen, hat der/die TänzerIn dem Anbieter nach § 16 FAGG einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Anbieter bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.


8. Vertragslaufzeit, Kündigung und vorzeitige Beendigung
8.1.  Monatliche Abonnements können erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (drei oder zwölf Monate) gekündigt werden. Eine Kündigung des Anbieters oder des/der Tänzers/in ist erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Das Abonnement kann frühestens 2 Monate und spätestens 1 Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Geht die Kündigung dem Vertragspartner nicht innerhalb dieser Kündigungsfrist zu, verlängert sich die Vertragsdauer des Abonnements automatisch um einen weiteren Monat. Der Anbieter verpflichtet sich, den/die TänzerIn vor Beginn der Kündigungsfrist auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger automatischer Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.

8.2.  Ein sofortiges Kündigungsrecht – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kommt dem/der TänzerIn dann zu, wenn:
8.2.1.  er/sie seinen/ihren Lebensmittelmittelpunkt verlegt und die Inanspruchnahme der Tanzeinheiten für ihn/sie künftig mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden wäre. Der Vertrag kann nur durch Vorlage einer höchstens 14 Tage alten Meldebestätigung über die Begründung eines Hauptwohnsitzes an den Anbieter beendet werden.

8.2.2.  er/sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage an der Teilnahme an den Tanzeinheiten verhindert ist. Diese Umstände sind dem Anbieter durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen.

8.2.3.  Einvernehmlich kann zwischen dem Anbieter und dem/der TänzerIn auch das Ruhen des Vertrags für die Dauer der Verhinderung im Sinne des Punkt 8.3.1. und 8.3.2. vereinbart werden. In diesem Fall werden die vertraglichen Rechte und Pflichten ausgesetzt und nach Wegfall der Verhinderungsgründe wieder einvernehmlich in Kraft gesetzt.

8.3. Ein sofortiges Kündigungsrecht – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kommt dem Anbieter dann zu, wenn: 
8.3.1.  der/die TänzerIn mit der Zahlung eines Beitrages in Verzug ist und der ausständige Beitrag trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig bezahlt wird;

8.3.2.  der/die TänzerIn gegen die Verhaltensregel des Punkt 4.2.3. dieser AGB verstößt oder eine gerichtlich strafbare Handlung setzt, die nur vorsätzlich begangen werden kann;

8.3.3.  der/die TänzerIn wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Nutzungsvorschriften dieser AGB (Punkt 4. dieser AGB) verstößt.

8.4. Das Recht des Anbieters und des/der Tänzers/in, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch die besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt. 


9. Nichterscheinen 
9.1.  Sofern nicht Punkt 8.3. dieser AGB gegeben ist, bleibt bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten und tatsächlich stattfindenden Tanzeinheit die Zahlungsverpflichtung aufrecht und es besteht kein Rückforderungsanspruch des bereits bezahlten Beitrages.

9.2.  Versäumte Tanzeinheiten können nicht nachgeholt werden. Der Anbieter kann mit dem/der verhinderten TänzerIn aber in Einzelnen vereinbaren, dass bei einer Terminverhinderung alternativ eine andere Tanzeinheit besucht werden darf. Auf dieses Angebot des Anbieters hat der/die TänzerIn keinen Anspruch. 
         
     
10. Kursverschiebung, Zusammenlegung, Absage 
10.1.  Bei einer Teilnehmerzahl unter 6 TänzerInnen pro Tanzeinheit oder der Erkrankung der/des Tanzlehrers/in ist dem Anbieter gestattet, die jeweilige Tanzeinheit oder den gesamten Tanzkurs kurzfristig abzusagen oder mit einer parallellaufenden Tanzeinheit oder Tanzkurs zusammenzulegen. Über eine Zusammenlegung oder Absage werden die TänzerInnen rechtzeitig vor der Tanzeinheit informiert.

10.2.  Im Falle einer Absage des gesamten Tanzkurses wird der bereits bezahlte Tanzkursbeitrag in voller Höhe rückerstattet.

10.3.  Bei Erkrankung des/der TanzlehrerIn oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund desselben/derselben, wird nach Möglichkeit eine Ersatzkraft die Tanzeinheit abhalten. Kann die Tanzeinheit von keinem/r TanzlehrerIn übernommen werden, entfällt der Termin ersatzlos. Bei Kursbuchungen wird gewährt, dass zumindest 80 % der Tanzeinheiten stattfinden, ansonsten ein aliquoter Anteil an die TänzerInnen rückerstattet wird.


11. Sonderbestimmungen für Minderjährige 
11.1.  Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

11.2.  Der Anbieter übernimmt keine Aufsicht über Minderjährige, dies gilt auch vor Beginn und nach Ende der Tanzeinheit sowie außerhalb der Tanzschule.


12. Privatstunden
12.1.  Auf Anfrage können Privatstunden für Einzelpersonen, Paare und Gruppen vereinbart werden.

12.2.  Der/Die TänzerIn verpflichtet sich mit Terminvereinbarung zur Zahlung. Die Zahlung hat vor der vereinbarten Tanzeinheit zu erfolgen.

12.3.  Eine kostenlose Stornierung ist bis 48 Std vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Absage 48 Std bis 24 Std vorher, werden 50% fällig, am Tag der Privatstunde werden 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt. 


13. Foto und Video
Mit der Anmeldung erklärt sich der Kursteilnehmer einverstanden, dass von ihr/ihm gemachte Bild- und Tonaufnahmen ohne Vergütungsansprüche von “Die Tanzschule Beck & Fischwasser OG” für Marketingaktivitäten und zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. 


14. Änderungen der AGB 
14.1.  Der Anbieter kann Änderungen dieser AGB vorzunehmen.

14.2.  Über Änderungen wird der/die TänzerIn rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderung informiert. Die Information über die Änderung der AGB kann per E-Mail erfolgen.

14.3.  Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der/die TänzerIn diesen Änderungen nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen erkennbar widerspricht. Der/Die TänzerIn wird vom Anbieter gesondert darauf hingewiesen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten. 


15. Schlussbestimmungen 
15.1.  Der/Die TänzerIn hat bei Abschluss des Tanzschulvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Über jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) hat der/die TänzerIn den Anbieter unverzüglich zu informieren. 

15.2.  Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen davon unberührt.

15.3.  Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. 

15.4.  Gegenüber TänzerInnen, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Anbieters liegt.