1. Geltung
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Die Tanzschule – Beck & Fischwasser OG, Alemannenstraße 40b, 6830 Rankweil (im Folgenden „Anbieter“) und deren Tanzenden.
1.2. Die AGB des Anbieters sind ausschließlich online auf der Website des Anbieters abrufbar.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag kommt zwischen dem Anbieter und dem Tanzenden durch Unterfertigung eines Vertrages oder Buchung eines Kurses oder Abonnements über die Website des Anbieters [www.die-tanzschule.at] („Online-Verträge“) zustande. Bei Online-Buchungen sind die Sonderbestimmungen des Punkt 8 dieser AGB zu beachten.
2.2. Mit Vertragsschluss verlieren mündliche Nebenabsprachen ihre Wirksamkeit, Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages sind nur in schriftlicher Form wirksam. Angaben von Mitarbeitern haben nur informativen Charakter, aber keine bindende Wirkung. Bindende Wirkung haben lediglich schriftliche Erklärungen des Büros und der Geschäftsführung.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1. Der Anbieter bietet Tanzunterricht für verschiedene Tanzrichtungen und Altersgruppen an. Die angebotenen Leistungen können auf der Website des Anbieters eingesehen werden.
3.2. Art und Umfang der Leistung richten sich nach dem zwischen dem Anbieter und des Tanzenden abgeschlossenen Vertrag.
3.3. Die Leistungen des Anbieters werden in den nachfolgenden Kategorien angeboten.
3.3.1. Eine Kategorie stellen die Abonnements dar, welche TänzerInnen, berechtigt die vertraglich umfassten Leistungen während der Laufzeit des Abonnements in unbegrenztem Ausmaß gegen monatliche Beitragsleistungen in Anspruch zu nehmen (Unlimited-Abo). Die Höhe des monatlichen Beitrags ist von der jeweiligen Laufzeit des Abonnements abhängig und richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Die Vertragslaufzeit und eine allfällige Mindestvertragslaufzeit des Abonnements ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und kann ein, drei oder zwölf Monate betragen.
3.3.2. Als weitere Kategorie werden Kurse oder Workshops angeboten. Der gebuchte Tanzkurs kann, in dem im Voraus vertraglich festgelegten Ausmaß besucht werden. Die gebuchten Kurstage, -zeiten oder -orte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und sind von den TänzerInnen einzuhalten, sofern der Vertrag oder die individuelle Vereinbarung mit dem Anbieter nicht ausdrücklich den Besuch eines parallellaufenden Kurses gestattet.
3.4. Eine Übertragung des Vertrages auf eine andere Person ist ausgeschlossen.
3.5. Der Anbieter bietet neben Tanzeinheiten auch Bälle, Veranstaltungen, Tanzaufführungen, Prüfungen und Privatunterricht an. Das diesbezügliche Angebot und die Konditionen gibt der Anbieter auf seiner Website oder durch Aushang in den Räumlichkeiten des Anbieters bekannt.
3.6. Der Anbieter sichert den TänzerInnen durch die Teilnahme an den Tanzeinheiten keinen bestimmten Lernerfolg zu, empfiehlt den TänzerInnen bei Kursen und Workshops eine wöchentliche Teilnahme, da die einzelnen Termine aufeinander aufbauen.
3.7. Saalzuteilungen und Tanzlehrende können sich auch kurzfristig ändern.
4.1. Zutrittsgewährung
4.1.1. Der Zutritt zu den Tanzsälen und die Teilnahme an den Tanzeinheiten wird den Tanzenden nur zu den von ihnen gebuchten Kurszeiten oder vom Abonnement umfassten Tanzeinheiten gestattet.
4.1.2. Die Mitnahme von Tieren in die Räumlichkeiten der Tanzschule ist nicht gestattet.
4.2. Verhaltensregeln, Zutrittsverweigerung und Ausschluss
4.2.1. Unter erkennbaren Einfluss von Alkohol oder anderen Sucht- und Betäubungsmitteln stehenden Tanzenden kann der Zutritt zu den Tanzsälen und die Teilnahme an den Tanzeinheiten für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.2.2. Die Tanzenden haben unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Tanzenden oder tanzschulangehörigen Personen zu unterlassen.
4.2.3. Bei Tätlichkeiten oder Beleidigungen gegenüber Tanzlehrenden oder anderen Tanzenden, Sachbeschädigungen oder sonst groben Fehlverhalten in den Räumlichkeiten der Tanzschule können Tanzende aus den Räumlichkeiten verwiesen werden und von weiteren Tanzeinheiten ausgeschlossen werden. Der geleistete Kursbeitrag wird in diesen Fällen nicht anteilig rückerstattet. Der Anbieter ist in diesem Fall zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt (Punkt 9.3. dieser AGB).
4.2.4. Bei Ausschluss eines Teilnehmenden der Paarkurse bekommt der verbleibende Teilnehmende den Kursbeitrag anteilig für die noch nicht konsumierten Tanzeinheiten rückvergütet. Es besteht kein Anspruch auf eine/n ErsatztanzpartnerIn. Diese Regelung findet nur auf Paartänze Anwendung, wo eine gemeinsame Anmeldung für zwei Personen erfolgt ist. Auf Abonnements findet diese Regelung keine Anwendung.
4.3. Hygienevorschriften
4.3.1. Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken in die Räumlichkeiten des Anbieters ist untersagt. 4.3.2. Sämtliche Bereiche der Tanzschule sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
4.4 Kleidungsvorschriften
4.4.1. Die TänzerInnen werden ersucht, entsprechend der jeweiligen Tanzrichtung angemessene Kleidung und Schuhe zu tragen. Hinweise zur Bekleidung können dem jeweiligen Vertrag oder der Buchungsbestätigung entnommen werden.
4.4.2. Bei Gesellschaftstänzen wird das Tragen von Ball- bzw. Anzugsschuhen und eleganter Freizeitkleidung empfohlen. Gesellschaftstänze sind sämtliche Tanzrichtungen, die von Paaren getanzt werden.
4.4.3. Der Tanzsaal ist ausschließlich mit zum Tanzen geeignetem Schuhwerk zu betreten. Das dient der Vorbeugung von Verletzungen und Vermeidung von Beschädigungen des Parkettbodens. Untersagt ist das Tragen von Schuhen mit Metallabsätzen sowie sonstiger Schuhe mit unsauberer oder abfärbender Sohle. Ungeeignet sind zudem Flipflops oder andere Schuhe, die keinen ausreichenden Halt bieten.
4.5. Sicherheitsvorschriften
4.5.1. Um die Gefahr von Verletzungen der TänzerInnen und TanzlehrerInnen sowie Beschädigungen am Parkettboden zu reduzieren, ist die Mitnahme von Gläsern oder Glasflaschen auf die Tanzfläche nicht gestattet.
4.6. Check-In
4.6.1. Vor Beginn der Kurseinheiten sind die Teilnehmenden verpflichtet, sich mittels „Check-In-Funktion“, entweder per App oder am Terminal vor Ort, einzuchecken. Die Teilnehmerzahl ist vorgegeben und darf nicht überschritten werden.
4.6.2. Das verpflichtende Einchecken betrifft Kursbesucher (abgeschlossene Kurse) wie auch Abo-Inhaber.
4.7. Community-Zugang
4.7.1. Bei Anmeldung eines Kurses oder einer Abo-Buchung erhält jeder Teilnehmende den Zugang zur Community, dem Mitgliederbereich von DIE TANZSCHULE zur Selbstverwaltung. Dieser, mittels Zugangsdaten geschützte Bereich, bietet die Möglichkeit verschiedene Leistungen von DIE TANZSCHULE in Anspruch zu nehmen und eigenständig zu verwalten.
4.7.2. Es wird ersucht, ein aussagekräftiges Profilfoto im Kundenbereich hochzuladen, um den Tanzlehrenden die Anwesenheitskontrolle in den Kursen zu erleichtern. Entstehende „Fehlzeiten“ bei der Anwesenheitskontrolle, die aufgrund fehlender Fotos und/oder mangelnder Zuordenbarkeit der anwesenden Teilnehmenden entstehen mögen, gehen zu Lasten der Kursteilnehmenden und müssen so von der regulären Unterrichtszeit abgezogen werden.
5. Haftung
5.1. Die Teilnahme am Tanzunterricht / der Besuch der Kursräume erfolgt auf eigene Gefahr.
5.2. Schadenersatzansprüche gegenüber der Tanzschule sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Personals zurückgehen. Für Personen oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule, genauer gesagt deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen.
5.3. Der Kunde haftet für die durch ihn verursachten Beschädigungen an Sachen oder Räumen der Tanzschule. Für Ihre Garderobe und mitgebrachte Gegenstände kann die Tanzschule keine Haftung übernehmen. Wir empfehlen daher, Wertgegenstände niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
6. Öffnungszeiten und Ferienzeiten
6.1. Die jeweiligen Zeiten der Tanzeinheiten sind auf der Website einsehbar.
6.2. Das Büro der Tanzschule ist an den gesetzlichen Feiertagen sowie während der Tanzschulferien geschlossen.
6.3. Während den gesetzlichen Feiertagen und in den Tanzschulferien ca. 5 Wochen findet kein Tanzschulbetrieb statt. Das gilt nicht für Tanzkurse, welche ausdrücklich für diesen Zeitraum angeboten werden oder für ausdrücklich in dieser Zeit vereinbarte Privatkurse. Ferien und Ausfalltage werden in der Regel rechtzeitig bekannt gegeben.
6.4. Im Fall einer behördlichen Schließung, auf Grund von Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen oder dergleichen, werden die Kurse ausgesetzt und nach der behördlichen Aufhebung der Schließung wieder fortgesetzt. Wird ein Livestream-Kurs, bzw. die Kursinhalte als Video-Unterricht auf der Homepage angeboten, so gilt dies, für die Zeit der behördlichen Schließung, als vollwertiger Ersatz des Unterrichtes in den Räumen der Tanzschule.
7. Preise und Zahlung
7.1. Alle Preisangaben verstehen sich inklusive sämtlicher Steuern und Abgaben in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind pro Person zu entrichten, sofern die Preisangabe bei Paartänzen nicht ausdrücklich zwei TänzerInnen umfasst.
7.2. Rabatte werden nur für den jeweiligen zeitlich begrenzten Aktionszeitraum gewährt.
7.3. Kurse und Workshops sind vor erster Tanzeinheit in voller Höhe zu bezahlen. Mit der Bezahlung des gesamten Kursbeitrages entsteht der Anspruch auf Teilnahme am gebuchten Kurs. Ist die Überweisung am Tag der ersten Tanzeinheit beim Anbieter noch nicht eingegangen, hat der Teilnehmende eine Überweisungsbestätigung an diesen vorzuweisen.
7.4. Bei der Buchung von Abonnements wird der Tanzende einen Abbuchungsauftrag unterfertigen. Der Anspruch auf Teilnahme an den Tanzeinheiten entsteht nur für den auf die Teilzahlung entfallenden Zeitraum.
7.5. Gerät der Tanzende mit der Zahlung in Verzug kann der Anbieter Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe verrechnen. Es können zudem Betreibungskosten in der Höhe von bis zu EUR 30,00 pro Mahnung geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Zahlungsrückstände notwendig und zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen.
7.6. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank keine Verpflichtung zur Einlösung. Bankgebühren, die durch Rückbuchungen entstehen, sind zu erstatten und werden mit dem nächsten fälligen Betrag eingezogen.
7.7. Alle angeführten Tarife & Preise sind Rabattierte Preise und gelten bei Bezahlung mit Lastschrift. Bei Barzahlung/Überweisung gelten andere Tarife.
7.8. Für Abonnements im Sinne des Punktes 3.3.1. ist der monatliche Beitrag wertgesichert. Die Wertbeständigkeit wird anhand des von Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindexes 2020 oder ein an seine Stelle tretenden Index berechnet. Bezugsgröße ist die für ein Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Unberücksichtigt bleiben Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 %. Der Spielraum ist bei jedem Überschreiten sowohl nach oben als auch nach unten neu zu berechnen. Die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl bildet die Grundlage für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages sowie auch für die Berechnung des neuen Spielraums. Der neu errechnete Beitrag ist kaufmännisch auf volle 50 Cent zu runden.
8. Sonderbestimmungen für Online-Verträge
8.1. Der Tanzschulvertrag kann auch über die Website des Anbieters abgeschlossen werden. Durch das Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig buchen“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss der gewählten Leistung abgeben. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Anbieter per E-Mail zustande. In dieser E-Mail wird die Buchung ausdrücklich bestätigt. Eine automatisch generierte E-Mail, mit der nur der Erhalt des Angebots bestätigt wird, stellt keine Annahme des Angebots dar.
8.2. Verbraucher können bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen binnen 14 Tagen nach Abgabe der Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist für den Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
8.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat den Anbieter (Die Tanzschule – Beck & Fischwasser OG, Alemannenstraße 40b, 6830 Rankweil, info@die-tanzschule.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
8.4. Bei rechtzeitigem Widerruf vor Beginn der Leistungserbringung wird der Anbieter sämtliche in Bezug auf die widerrufene Leistung bereits erhaltene Zahlungen, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Anbieter eingegangen ist, zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, welches von dem Tanzenden bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Es werden für die Rückzahlung keine Entgelte verrechnet.
8.5. Hat der Anbieter aufgrund eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers nach § 10 FAGG noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist nach § 11 FAGG mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen, hat der Tanzende dem Anbieter nach § 16 FAGG einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Anbieter bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
8.6. Ein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Z 10 FAGG nicht bei Kursen oder Workshops.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung und vorzeitige Beendigung
9.1 Monatliche Abonnements können erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (ein, drei oder zwölf Monate) gekündigt werden. Eine Kündigung des Anbieters oder des Tanzenden ist erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich. Das Abonnement kann frühestens zwei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Geht die Kündigung dem Vertragspartner nicht innerhalb dieser Kündigungsfrist zu, verlängert sich die Vertragsdauer des Abonnements automatisch um die gewählte Laufzeit. Der Anbieter verpflichtet sich, den Tanzenden vor Beginn der Kündigungsfrist auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger automatischer Vertragsverlängerung gesondert hinzuweisen.
9.2. Eine vorzeitige Beendigung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kommt dem Tanzenden dann zu, wenn:
9.2.1. er/sie seinen/ihren Lebensmittelmittelpunkt verlegt und die Inanspruchnahme der Tanzeinheiten für ihn/sie künftig mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden wäre. Der Vertrag kann nur durch Vorlage einer höchstens 14 Tage alten Meldebestätigung über die Begründung eines Hauptwohnsitzes an den Anbieter beendet werden.
9.2.2. er/sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 14 Tage an der Teilnahme an den Tanzeinheiten verhindert ist. Diese Umstände sind dem Anbieter durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachzuweisen.
9.2.3. Einvernehmlich kann zwischen dem Anbieter und dem Tanzenden auch das Ruhen des Vertrags für die Dauer der Verhinderung im Sinne des Punkt 9.2.1. und 9.2.2. vereinbart werden. In diesem Fall werden die vertraglichen Rechte und Pflichten ausgesetzt und nach Wegfall der Verhinderungsgründe wieder einvernehmlich in Kraft gesetzt.
9.3. Ein sofortiges Kündigungsrecht – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - kommt dem Anbieter dann zu, wenn:
9.3.1. der Tanzende mit der Zahlung eines Beitrages in Verzug ist und der ausständige Beitrag trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig bezahlt wird;
9.3.2. der Tanzende gegen die Verhaltensregel des Punkt 4.2.3. dieser AGB verstößt oder eine gerichtlich strafbare Handlung setzt, die nur vorsätzlich begangen werden kann;
9.3.3 der Tanzende wiederholt und trotz zweimaliger erfolgloser Abmahnung erneut gegen die Nutzungsvorschriften dieser AGB (Punkt 4. dieser AGB) verstößt.
9.4. Das Recht des Anbieters und des Tanzenden, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch die besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
9.5. Die Umbuchung eines Abos kann nach erstmaligem Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit erfolgen. Die neue Mindestlaufzeit beginnt nach der Willenserklärung zur Umbuchung mit dem 1. des nächsten Monats, auch der neue Preis ist ab dem nächsten Monat gültig. Bereits konsumierte Monate können nicht umgewandelt werden.
9.6. Fair Pay Option: Das Tanz-Abo wird in diesem Fall für die bereits konsumierten Monate auf ein Tanz-Abo mit kürzerer Mindestlaufzeit umgerechnet. Der dadurch entstehende Differenzbetrag ist aufzuzahlen und die Abmeldung erfolgt auch hier nach der entsprechenden Mindestlaufzeit.
9.7. Eine Stornierung / Kündigung muss schriftlich erfolgen, per E-Mail: info@die-tanzschule.at
10. Nichterscheinen
10.1. Sofern nicht Punkt 9.3. dieser AGB gegeben ist, bleibt bei Nichterscheinen zu einer angemeldeten und tatsächlich stattfindenden Tanzeinheit die Zahlungsverpflichtung aufrecht und es besteht kein Rückforderungsanspruch des bereits bezahlten Beitrages.
10.2. Versäumte Tanzeinheiten können nicht nachgeholt werden. Der Anbieter kann mit dem verhinderten Tanzenden aber im Einzelnen vereinbaren, dass bei einer Terminverhinderung alternativ eine andere Tanzeinheit besucht werden darf. Auf dieses Angebot des Anbieters hat der Tanzende keinen Anspruch.
11. Kursverschiebung, Zusammenlegung, Absage
11.1. Bei einer Teilnehmerzahl unter 6 Tanzende pro Tanzeinheit oder der Erkrankung des Tanzlehrenden ist dem Anbieter gestattet, die jeweilige Tanzeinheit oder den gesamten Tanzkurs kurzfristig abzusagen oder mit einer parallellaufenden Tanzeinheit oder Tanzkurs zusammenzulegen. Über eine Zusammenlegung oder Absage werden die Teilnehmenden rechtzeitig vor der Tanzeinheit informiert.
11.2. Im Falle einer Absage des gesamten Tanzkurses wird der bereits bezahlte Tanzkursbeitrag in voller Höhe rückerstattet.
11.3. Bei Erkrankung des Tanzlehrenden oder sonstiger Verhinderung aus wichtigem Grund desselben, wird nach Möglichkeit eine Ersatzkraft die Tanzeinheit abhalten. Kann die Tanzeinheit von keinem Tanzlehrenden übernommen werden, entfällt der Termin ersatzlos. Bei Kursbuchungen wird gewährt, dass zumindest 80 % der Tanzeinheiten stattfinden, ansonsten ein aliquoter Anteil an die Teilnehmenden rückerstattet wird.
12. Sonderbestimmungen für Minderjährige
12.1. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahren) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.
12.2. Der Anbieter übernimmt keine Aufsicht über Minderjährige, dies gilt auch vor Beginn und nach Ende der Tanzeinheit sowie außerhalb der Tanzschule.
13. Privatstunden
13.1. Auf Anfrage können Privatstunden für Einzelpersonen, Paare und Gruppen vereinbart werden.
13.2. Der Tanzende verpflichtet sich mit Terminvereinbarung zur Zahlung. Die Zahlung hat vor der vereinbarten Tanzeinheit zu erfolgen.
13.3. Eine kostenlose Stornierung ist bis 48 Std vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei Absage 48 Std bis 24 Std vorher, werden 50% fällig, bei Stornierung in weniger als 24 Stunden oder nicht erscheinen werden 100 % des vereinbarten Entgelts in Rechnung gestellt.
14. Copyright
14.1. Die im Tanzkurs erworbenen und erlernten tänzerischen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren, Choreographien usw. sind für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe an Dritte, insbesondere durch gewerblichen Unterricht oder Training, entgeltlich oder unentgeltlich, ist nicht gestattet.
15. Film und Fotoaufnahmen
15.1. Video-, Film- oder Fotoaufnahmen während der Tanzkurse sind zu keinem Zeitpunkt gestattet bzw. bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung. Weiters erteilt der Kursteilnehmende seine Zustimmung, dass von ihm/ihr gemachte Bild- und Tonaufnahmen ohne Vergütungsansprüche von dem Anbieter für Marketingaktivitäten und zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden. Der Anbieter ist diesem Fall zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt (Punkt 9.3.2 dieser AGB)
16. Änderungen der AGB
16.1. Der Anbieter kann Änderungen dieser AGB vornehmen.
16.2. Über Änderungen wird der Tanzende rechtzeitig vor Wirksamwerden der Änderung informiert. Die Information über die Änderung der AGB kann per E-Mail erfolgen.
16.3. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Tanzende diesen Änderungen nicht binnen einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Information über die Änderungen erkennbar widerspricht. Der Tanzende wird vom Anbieter gesondert darauf hingewiesen, dass die Änderungen mangels rechtzeitigen Widerspruchs als genehmigt gelten.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Die Person, die den Vertrag abschließt, hat bei Abschluss des Tanzschulvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Über jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) hat die vertragsschließende Person den Anbieter unverzüglich zu informieren.
17.2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen davon unberührt.
17.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
17.4. Gegenüber Teilnehmenden, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Anbieters liegt.